Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln alle Leistungen, Lieferungen und Verträge zwischen der LakeOps GmbH (nachfolgend LakeOps) und ihren Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von LakeOps ausdrücklich und schriftlich akzeptiert wurden.
Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen, insbesondere ERP-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, IT-Infrastruktur, Hosting, Support und Beratungsleistungen.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots,
- Unterzeichnung eines Vertrages,
- Bestellung per E-Mail, oder
- Annahme einer Leistung durch den Kunden.
Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
3. Leistungen von LakeOps
LakeOps erbringt Dienstleistungen nach aktuellem Stand der Technik und nach branchenüblichen fachlichen Standards. Ein bestimmtes Ergebnis wird nur geschuldet, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
LakeOps ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen. Dabei handelt es sich um fachlich geeignete Spezialisten oder Partnerunternehmen, die nach vergleichbaren Qualitäts- und Sorgfaltsstandards arbeiten. LakeOps bleibt gegenüber dem Kunden für die ordnungsgemässe Leistungserbringung verantwortlich.
Leistungsfristen sind unverbindlich, sofern nicht schriftlich als verbindlich vereinbart.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugriffe, Daten und Ressourcen rechtzeitig bereitgestellt werden.
Verzögerungen, Mehraufwand oder Kosten, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich, sofern nicht ein schriftlicher Vertrag über Backup-Leistungen besteht.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die jeweils gültigen Preislisten oder vereinbarten Preise.
- Dienstleistungen werden nach effektivem Aufwand oder zu vereinbarten Pauschalen verrechnet.
- Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug kann LakeOps Mahngebühren und Verzugszinsen erheben.
- Beanstandungen der Rechnung müssen innerhalb von 10 Tagen erfolgen.
LakeOps darf Vorauszahlungen oder Anzahlungen verlangen.
6. Stundenpakete, Supportverträge und SLA
Nicht genutzte Stunden aus Prepaid-Stundenpaketen verfallen 36 Monate nach dem Kaufdatum, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
Support- und Wartungsverträge werden monatlich im Voraus abgerechnet und bezahlt. Die vereinbarten Leistungen gelten jeweils für den entsprechenden Abrechnungsmonat.
Support- und Wartungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten. Danach laufen sie jeweils für weitere zwölf Monate weiter, sofern sie nicht von einer Partei mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
LakeOps ist berechtigt, SLA-Leistungen bei offenen oder überfälligen Rechnungen nach vorgängiger Mitteilung vorübergehend auszusetzen, bis der Zahlungseingang erfolgt ist.
7. Projektspezifische Leistungen und Änderungswünsche
Nach der Definition und Freigabe des Projektumfangs gilt dieser als verbindliche Grundlage für die Umsetzung. Die Behebung von Fehlern oder Abweichungen innerhalb dieses vereinbarten Umfangs ist im Projektpreis enthalten und wird nicht separat verrechnet.
Änderungen, Erweiterungen oder zusätzliche Anforderungen, die über den definierten Projektumfang hinausgehen, gelten als Änderungswünsche. Diese werden nach Aufwand verrechnet oder in einem separaten Angebot mit fixem Preis geregelt.
8. Haftung
LakeOps haftet nur bei nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch oder Ansprüche Dritter ist ausgeschlossen.
Sollte trotz Ausschluss eine Haftung bestehen, ist sie auf den Auftragswert der betroffenen Leistung, maximal jedoch auf Fr. 50'000.—, begrenzt.
Bei Hosting-Leistungen haftet LakeOps nicht für Ausfälle, die durch externe Anbieter, Netzanbieter oder höhere Gewalt verursacht werden.
9. Gewährleistung
LakeOps gewährleistet, dass Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt erbracht werden. Bei Softwareentwicklungen schuldet LakeOps keine Fehlerfreiheit, sondern die im Vertrag vereinbarte Funktionalität.
Mängel müssen innert 10 Arbeitstagen nach Erkennen schriftlich gemeldet werden. Fehlerbehebungen ausserhalb dieser Frist können kostenpflichtig sein.
10. Hosting und Infrastrukturleistungen
Bei Hosting und Managed Services garantiert LakeOps eine professionelle Sorgfalt, jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit.
Bei Wartungsfenstern kann es zu Unterbrechungen kommen. LakeOps informiert nach Möglichkeit im Voraus.
Der Kunde ist für die eigene Datensicherung verantwortlich, wenn kein Backupvertrag besteht.
11. Drittsoftware und Lizenzen
Werden Produkte von Drittanbietern eingesetzt, gelten deren Lizenzbedingungen zusätzlich.
LakeOps haftet nicht für Funktionalität, Sicherheit oder Verfügbarkeit von Drittsoftware oder Cloud-Diensten.
Kosten von Lizenzen, Cloud-Diensten oder Hosting werden dem Kunden weiterbelastet.
12. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit aller Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauscht werden.
LakeOps verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich gemäss den geltenden rechtlichen Vorgaben. Wie wir mit Personendaten umgehen, steht in unserer Datenschutzerklärung.
13. Rechte an Arbeitsergebnissen
Sofern nicht anders vereinbart, gehen entwickelte Softwaremodule, Skripte oder Dokumentationen erst nach vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über.
Allgemeine Methoden, Bibliotheken, Frameworks oder Tools, die LakeOps einsetzt oder entwickelt, bleiben Eigentum von LakeOps.
14. Kündigung
Laufende Verträge können aus wichtigem Grund sofort gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- der Kunde in Zahlungsverzug gerät,
- der Kunde notwendigen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt,
- der Kunde gegen Vertragsbedingungen verstösst.
Bereits erbrachte Leistungen sind zu bezahlen.
15. Höhere Gewalt
LakeOps haftet nicht für Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen. Dazu gehören insbesondere: Naturereignisse, Stromausfälle, Netzwerkausfälle, Krieg, Pandemien oder staatliche Eingriffe.
16. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der LakeOps GmbH.
17. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Teil weiterhin gültig. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
18. Änderungen der AGB
LakeOps ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Es gilt jeweils die aktuelle Version, die dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich kommuniziert wird.